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Hauswasserfilter - Lebensmittel Nr. 1 - ist und bleibt unser Trinkwasser

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Unser Trinkwasser ist eines der best behüteten Lebensmittel in Deutschland und gehört damit zu den reinsten der Welt. Damit dieses auch in den nächsten Jahren so bleibt, sorgen unsere städtischen Versorger und Wasserwerke dafür, dass nur einwandfreies und der Trinkwasserverordnung ( TVO ) entsprechendes Trinkwasser ausgeliefert wird. Bis zum Übergabepunkt der Wasseruhr in Ihrem Haus legt das Wasser in unterirdisch verlegten Rohrleitungen eine große Strecke zurück. Dabei ist es unvermeidbar, dass es auf diesem Weg durch Reparaturen, eingetragene Rückstände wie Sand oder Fremdstoffe oder durch abgelöste Inkrustationen, verursacht durch das Rohrnetz, wie ausgefälltes Eisen und Manganoxide, aufnimmt.

Welche Probleme entstehen dadurch?

  • versandete Wasserfiltereinsätze
  • unhygienisches Trinkwasser
  • unzureichend gefiltertes Wasser
  • tropfende Wasserhähne
  • Schäden bis Rohrbruch an der Wasserinstallation
  • blockierte Hauswasserventile
  • Schäden an Spül- und Waschmaschinen

Ist überhaupt ein Hauswasserfilter eingebaut?

Vielen Hausbesitzern ist es gar nicht bewusst, das kein Hauswasserfilter eingebaut ist, obwohl die Pflicht gemäß DIN 1988  besteht einen Schutzfilter nach der Wasseruhr im Hauswassereingang einzubauen.


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Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung (harmonisierte Mitteilung der EU): Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Sie können Ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Was zu tun ist: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien.