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Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – Wichtige Informationen

Herstellerkennzeichnung

Produkte, deren Name mit „Kado" beginnt (z. B. KadoSoft, KadoClean), lassen wir von spezialisierten Fertigungspartnern nach unserer Bestellung herstellen und vertreiben sie unter unserem Namen. Für diese Produkte ist Kadotec Wassertechnik Hersteller im Sinne von Art. 3 Nr. 8 und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/988 (EU-Produktsicherheitsverordnung).

Kadotec Wassertechnik Inh. Denis Heier
Emil-von-Behring-Str. 3
63128 Dietzenbach
Herstellerangaben, Modellbezeichnung und Seriennummer finden Sie auf dem Typenschild des Produkts sowie in der Bedienungsanleitung.

Bei Produkten anderer Hersteller (z. B. "Pentair-Drucktank") wird der Herstellername im Produktnamen angegeben. Die vollständigen Herstellerangaben sind entweder auf der Produktdetailseite im Abschnitt "Wichtige Informationen", auf der Produktverpackung oder in den Begleitunterlagen dauerhaft und gut sichtbar verfügbar.

Die Herstellerangaben sind gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG dauerhaft und gut sichtbar auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht.

Produktdokumentation und Zertifizierungen

Wir legen großen Wert auf die Bereitstellung aller notwendigen Produktdokumente, um Ihre Sicherheit und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Produkte zu gewährleisten:

  • Zertifizierungen, einschließlich der CE-Konformitätserklärung (falls zutreffend).

  • Installations- und Bedienungsanleitungen für den sicheren und effizienten Einsatz.

  • Sicherheitsdatenblätter für chemische Produkte.

  • Gefahrenhinweise und Sicherheitsanweisungen.

Sicherheitsdatenblätter, CE-Konformitätserklärungen und andere Dokumente werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig und in deutscher Sprache bereitgestellt. Für chemische Produkte wie Wasseraufbereitungsmittel oder Desinfektionsmittel stellen wir alle erforderlichen Sicherheitsdatenblätter und Gefahrenhinweise bereit, die gemäß der CLP-Verordnung und REACH-Verordnung vorgeschrieben sind.

Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung

Alle unsere Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes sowie der relevanten EU-Richtlinien:

  • Elektrische Produkte sind mit der CE-Kennzeichnung versehen und entsprechen den europäischen Sicherheitsstandards.

  • Die CE-Kennzeichnung wird für Produkte bereitgestellt, die unter die entsprechenden EU-Richtlinien fallen. Nicht-elektrische Produkte erfüllen die allgemeinen Anforderungen an Produktsicherheit gemäß ProdSG.

Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung

Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit gemäß § 6 Abs. 5 ProdSG finden Sie auf jedem Produkt und/oder dessen Verpackung bei der Auslieferung:

  • Seriennummern oder andere Identifikationskennzeichen, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.

  • Produktnamen und die zugehörige Dokumentation. Diese ist direkt im Bereich "Wichtige Informationen" auf der Produktdetailseite als Download verfügbar oder wird Ihnen gerne auf Anfrage manuell zugesendet.

Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit sind die erforderlichen Identifikationskennzeichen dauerhaft und gut sichtbar auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht.

Gesetzliche Konformität

Wir stellen sicher, dass alle Produkte in unserem Sortiment den gesetzlichen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie weiterer relevanter EU-Verordnungen entsprechen. Dies umfasst die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumentationen, Kennzeichnungen und Sicherheitsinformationen.

Fragen und Kontakt

Für weiterführende Fragen zu unseren Produkten, Sicherheitsinformationen oder Dokumenten können Sie uns gerne kontaktieren:

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter!

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung (harmonisierte Mitteilung der EU): Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Sie können Ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Was zu tun ist: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien.