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Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) informieren wir Sie über Folgendes:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind (Altgeräte), dürfen nicht über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgt werden. Als Besitzer von Altgeräten sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

2. Batterien, Akkus und Lampen vorher entnehmen

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen Sie vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät trennen. Gleiches gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Batterien und Lampen sind getrennt zu entsorgen; Hinweise zu Batterien finden Sie unter Informationen zur Batterieentsorgung.

Achtung bei Lithiumbatterien: Beschädigte oder falsch entsorgte Lithiumbatterien und -akkus können sich entzünden oder explodieren. Kleben Sie die Pole von Lithiumbatterien vor der Rückgabe ab und geben Sie Geräte mit fest eingebauten Lithiumbatterien nicht in den Hausmüll.

3. Rückgabemöglichkeiten

Sie können Altgeräte unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoff- oder Recyclinghöfe) abgeben. Die nächstgelegene Sammelstelle erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Darüber hinaus sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Im Versandhandel gelten als Verkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen. Diese Vertreiber müssen

  • beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurücknehmen (bei Auslieferung an einen privaten Haushalt auch dort), und
  • auf Verlangen bis zu drei Altgeräte je Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen, ohne dass dies an einen Kauf geknüpft werden darf.

4. Löschung personenbezogener Daten

Viele Geräte enthalten personenbezogene Daten (z. B. gespeicherte Einstellungen, Zugangsdaten oder Verbrauchsprotokolle). Sie sind selbst dafür verantwortlich, diese Daten auf dem Altgerät vor der Abgabe zu löschen.

5. Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. Der schwarze Balken darunter zeigt an, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.

6. Sammel- und Verwertungsquoten

Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Sammel- und Verwertungsquoten in Deutschland veröffentlicht das Bundesumweltministerium jährlich unter www.bundesumweltministerium.de.

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung (harmonisierte Mitteilung der EU): Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Sie können Ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Was zu tun ist: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien.