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DVGW-geprüfte Enthärtungsanlagen / Wasserenthärter

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Unsere von Kadotec verkauften DVGW geprüften Entkalkungsanlagen bieten Ihnen die Sicherheit und Zuverlässigkeit, dass die Wasserenthärter durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches DVGW in technischer Selbstverwaltung geprüft wurden. Mit dieser DVGW-Zertifizierung entsprechen sie dem technisches Regelwerk nach DIN 1988 in der deutschen Gas- und Wasserversorgung. Für die Wasseraufbereitung gemäß DVGW werden automatische nach Wassermenge gesteuerte Einzel- oder Doppelenthärter eingsetzt. Diese stellen kontinuierlich Weichwasser nach dem Ionenaustauscherverfahren her.

Die Regeneration bei den DVGW-geprüften Enthärtungsanlagen erfolgt mittels Proportionalbesalzung. Dadurch werden bis zu 50 % weniger Regeneriersalz und ca. 65 % weniger Regenerierwasser / Abwasser verbraucht.

Vorteile für DVGW geprüfte Wasserenthärter:

  • Die Anlagen sind sofort anschlussfertig und beinhalten das komplette benötigte Anschlusszubehör
  • Das DIN DVGW Prüfsiegel steht für geprüfte und anerkannte Qualität
  • Die Wasserenthärtungsanlagen erfüllen die Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes
  • Die Wasserenthärter erfüllen die DIN 1988 Vorschriften mit dem DVGW-Prüfsiegel
  • Wasserenthärter mit DVGW Prüfsiegel sind technisch geprüfte Anlagen  und verursachen geringe Spül- und Salzwasserkosten
  • DVGW geprüfte Wasserenthärter haben ein eingebautes Rückschlagventil. Demnach ist laut DIN 1988 kein Systemtrennung nötig
  • Eine DVGW geprüfte Wasserenthärtungsanlage hat eine eingebaute Desinfektionseinheit. Dadurch wird ein hygienischer Betrieb gewährleistet
  • Der Hersteller ist ISO-zertifiziert

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Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung (harmonisierte Mitteilung der EU): Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Sie können Ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. Was zu tun ist: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien.